Selecta juris publici novissima : Worinnen Das merkwürdigste was sich an Grosser Herren Höfen, ingleichen bey allgemeinen Reichs- und Crayss-Versammlungen oder sonst im Heil. Röm. Reich vor kurzem zugetragen und so wohl In die Staats- und Reichs-Angelegenheiten, als in die Kirchen- Policey- Jurisdictional- Lehn- Militar- Commercien- und Cammeral-Sachen einschläget, In bester Ordnung vorgetragen, auch wo es dienlich durch Historischen Vorbericht noch weiters erläutert wird. Zweyter Theil
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