Güldiner Außzug vnd Fluss Von Erbschafften dero Erbaigen vnnd Lehen Güter : Wie die nach art allgemeiner beschriebenen Keyserlichen, Auch vieler besondern Landt vnd Stätt-Rechten, ec. ohne Testament, vnd ab intestato vererbt vnd verfellt werden. Allen vnd jaglichen Oberkeyten, Herrschafften, vnd deroselben Amptleuten, Rähten, Beysitzern, Stetten, Bürgermeistern, Richtern, Schöpffen, Rahtsmannen, Schultheissen, Vögten, Gemeinden, offenbaren Notarien, Statt vnd Gerichtschreibern, Auch allen andern, so bey vnd vor den Obrigkeyten, Herrschaften, jren Amptleuten, Rähten, Gerichten vnd Verwaltern, sinicherley Erbschafft jetziger oder zukünfftiger zeit zusuchen vnd fordern haben, zu wissen hoch vnd gross von nöhten. Ordentlich vnd eigentlich in VI. Theile, Mit einem vierfachigem Register, vielen bewerten Exempeln, Rechtsspröchen vnd Vrtheiln, zusamen bracht vnd mit fleiss in Truck geben
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Podrobná bibliografie
- Hlavní autor
- Typ dokumentu
- Knihy
- Fyzický popis
- [19], 426, [19] s. ; 2°
- Vydáno
-
Frankfurt a.M. :
Bassé, Nikolaus,
1580
- Témata
- Popis jednotky
- Výzdoba: Titulní strana tištěna červeně a černě, signety, vlysy, iniciály, dřevořezy v textu
- Historie vlastnictví
- Provenience: Ferdinand Jaco. Bischoff Ehrenberg
Provenience: Johannes Vischer - Vada nebo poškození
- Poškozeno plísní